Kostenübernahme

Unsere Leistungen richten sich  an Versicherte aller Krankenkassen und Privatversicherte. Generell übernehmen wir die Behandlung beim Vorliegen einer ärztlichen Verordnung für gesetzlich oder privat versicherte Patienten. Diese kann durch Allgemeinmediziner/innen, Kinderärzte/innen, HNO-Ärzten/innen, Neurologen/innen, Zahnärzte/innen und Kiefer-orthopäden/innen ausgestellt werden.  Kinder und Jugendliche sind zuzahlungsbefreit. Erwachsene ab 18 Jahren müssen einen gesetzlich festgelegten Eigenanteil übernehmen. Die Kostenübernahme bei Legasthenie und Dyskalkulie ist als Selbstzahler oder bei bestimmten Voraussetzungen durch die zuständigen Jugendämter möglich.